Prinzip Verantwortung
Nachhaltiges Handeln für eine nachhaltige Zukunft
Verantwortungsbewusstes und soziales Handeln bestimmen seit Gründung der INP Holding AG im Jahr 2005 die Tätigkeiten unseres Unternehmens. „Sozial engagieren, verantwortlich investieren“ wurde 2012 als Leitgedanke in das Firmenlogo aufgenommen und ist prägender Ausdruck des sozialen Engagements der INP und unserer Investoren.
Die INP-Gruppe ist in Deutschland ausschließlich in der Assetklasse der Sozial- und Gesundheitsimmobilien aktiv. Wir investieren mit unseren Partnern in bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Wohnraum, insbesondere für ältere und für pflegebedürftige Mitmenschen sowie in Form von Betreuungseinrichtungen für Kinder. Über eigene Immobilienprojekte werden neue zusätzliche Wohn- und Betreuungskapazitäten geschaffen. Damit leistet die INP-Gruppe einen wesentlichen sozialen und nachhaltigen Beitrag für die Gesellschaft in Deutschland. Uns ist bewusst, welche gesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung damit verbunden ist.
Mit dem Bewusstsein, dass Immobilien einen großen Anteil am Energieverbrauch und an den CO2-Emissionen in Deutschland haben, nehmen wir unsere Verantwortung als Kapitalverwaltungsgesellschaft und als Asset- und Portfoliomanager des von uns verwalteten Immobilienbestandes sehr ernst. Wir sind daher bestrebt, die Energieeffizienz und die CO2-Bilanz bestehender und zukünftiger Objekte zu optimieren.
Unter Einbeziehung der bei der INP-Gruppe geltenden Mitarbeiter-Richtlinien stellt die Geschäftsführung sicher, dass die Geschäftsaktivitäten und das Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern, aber auch gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst auf Grundlage hoher Standards gelebt werden.
Die Berücksichtigung der drei ESG-Kriterien Umwelt ("Environment"), Soziales ("Social") und Unternehmensführung ("Governance") ist für die INP-Gruppe ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess. Die INP möchte ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, umweltbewussten, sozialpolitischen und damit verantwortungsbewussten Welt leisten. Wir möchten einen offenen Austausch pflegen, Anregungen aufnehmen und Ideen weiterentwickeln, um diesen Weg mit unseren Partnern und Investoren gemeinsam zu gehen.
Die INP Holding AG hat sich der von den Vereinten Nationen ins Leben gerufenen Investoreninitiative PRI (Principles for Responsible Investment) angeschlossen. Gemeinsam mit ihrem internationalen Netzwerk an Unterzeichnern widmet sich die PRI-Initiative der praktischen Umsetzung der entwickelten sechs Prinzipien für verantwortliches Investieren. Ziel ist ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsthemen sowie die Unterstützung der Unterzeichner bei der Integration dieser Fragestellungen in ihre Investitionsentscheidungen.
Die nachfolgenden Angaben gemäß Art. 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden: „Offenlegungsverordnung“) beziehen sich auf die INP Invest GmbH (LEI: 529900ZH96MZR9NOFY47) als Kapitalverwaltungsgesellschaft innerhalb der INP Unternehmensgruppe (im Folgenden „Gesellschaft“).
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen (Art. 3 Offenlegungsverordnung)
Datum der Erstveröffentlichung: 18. Dezember 2020
Datum der letzten Aktualisierung: 4. Mai 2023
Version: 2 1)
Die Gesellschaft legt einen strategischen Schwerpunkt in der Beachtung von ökologischen und/oder sozialen Merkmalen bei ausgewählten Fondsprodukten. Wichtige Ziele sind dabei der Klimaschutz und die Förderungen von Investitionen in Vermögenswerte mit ausgeprägten sozialen Merkmalen.
Für die Erreichung dieser Ziele ist deren Beachtung in den Investitionsentscheidungen und auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken wichtig. Im Folgenden werden Nachhaltigkeitsrisiken und deren Einbeziehung in die Entscheidungsprozesse der Gesellschaft näher beschrieben.
Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und der Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition eines Fonds haben kann. Diese Risiken können sowohl separat als auch kumulativ auftreten; sie können einzelne Vermögensgegenstände, aber auch ganze Sektoren/Branchen oder Regionen betreffen und dabei unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Die resultierenden Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Fonds sowie auf die Reputation der Gesellschaft auswirken.
Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Umwelt können von physischen und transitorischen Klimafaktoren ausgelöst werden.
Physische Faktoren wie z. B. Extremwetterereignisse und deren Folgen (z. B. Überflutungen, Waldbrände, Stürme) sowie langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen (z. B. Wetterunbeständigkeit, Niederschlagshäufigkeit und -menge) können beispielsweise dazu führen, dass Immobilien beschädigt oder sogar ganz zerstört werden.
Die Gesellschaft prüft im Rahmen der üblichen Due Diligence-Prozesse, ob eine erhöhte Expositionsgefahr bezüglich solcher Risiken besteht und beauftragt – insofern solche Risiken identifiziert wurden und falls erforderlich – Abhilfemaßnahmen in Kooperation mit dem Assetmanagement.
Transitorische Risiken bzw. Faktoren bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Beispielsweise können politische Maßnahmen und Beschränkungen zu Wertveränderungen oder zu Investitionskosten aufgrund erforderlicher Sanierungen von Immobilien führen. Auch veränderte Präferenzen von Vertragspartnern (Mieter, Käufer einer Immobilie) und gesellschaftliche Veränderungen können zu einem Rückgang der Nachfrage nach Immobilien führen, die nicht den Marktstandards, beispielsweise gemäß dem Energiebedarf oder CO2-Ausstoß, entsprechen.
Die Gesellschaft bewertet ihre Bestandsobjekte sukzessive im Hinblick auf den CO2-Ausstoß. Der Fokus liegt hierbei zunächst auf zu erwerbenden und in Bestand gehaltenen Immobilien der Fonds, die sich derzeit noch im Vertrieb befinden. Weiterhin wird die diesbezügliche Gesetzeslage kontinuierlich und regelmäßig verfolgt.
Daneben können Risiken in den Bereichen Soziales und gute Unternehmensführung bestehen.
Außerdem können sich Nachhaltigkeitsrisiken auch auf die bestehenden Risikoarten auswirken:
Risikoarten
Marktrisiko / Marktpreisrisiko
Durch Investitionen in Immobilien, die nicht nachhaltig gebaut und/oder nachhaltig bewirtschaftet werden oder hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen, kann dies zu Abwertungen bzw. Wertverlusten bei den Immobilien führen. Ebenso können abrupte Änderungen von Marktmeinungen dazu führen, dass Investitionsobjekte erheblich an Wert verlieren bzw. wertlos werden.
Anhand von (Nach-)Bewertungen unabhängiger Dienstleister werden mögliche Abwertungen/Wertverluste in Bezug auf alle Immobilien jährlich erfasst.
Liquiditätsrisiko
Es besteht das Risiko, dass in der Investitionsphase das Eigenkapital von Investmentvermögen nicht oder nicht in ausreichendem Maße platziert werden kann, da sich entweder die Anforderungen an Nachhaltigkeitskriterien seitens der Investoren ändern oder sich die gesetzlichen Vorgaben zwischenzeitlich geändert haben, die seitens der Gesellschaft nicht oder nicht ausreichend umgesetzt werden können. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass durch veränderte Marktmeinungen oder veränderte Meinungen oder Anforderungen von investierten Anlegern Fondsanteile der offenen Spezial-AIF Produkte zurückgegeben werden und dadurch ein Objektverkauf nötig ist. Die ungeplante Anteilsrückgabe kann deshalb Auswirkungen auf die Liquidität und Diversifikation eines Sondervermögens haben.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Wertermittlung zu veräußernder Objekte kann zu dem Ergebnis führen, dass diese Objekte aufgrund bestehender Nachhaltigkeitsrisiken an Wert verlieren. Dies könnte dazu führen, dass der Verkaufserlös signifikant unter die bisherigen Erwartungen sinkt. Falls Anteilsrückgaben durch einen solchen Veräußerungserlös zu refinanzieren wären, könnten diese temporär ausgesetzt bzw. verschoben werden.
Die Gesellschaft steht im kontinuierlichen Austausch mit ihren Anlegern und überwacht die Gesetzeslage sowie aktuelle Marktmeinung durch ein dediziertes ESG-Team. Durch die frühzeitige Beauftragung von energetischen Sanierungen/Optimierungsmaßnahmen durch das Assetmanagement wird Liquiditätsrisiken entgegengewirkt.
Operationelles Risiko
Operationelle Risiken können etwa durch zusätzliche gesetzliche Auflagen im Nachhaltigkeitskontext entstehen.
Durch die bewusste Zurückstellung von Geldern zur energetischen Sanierung bzw. durch gewinnbringende Geschäftsmodelle, welche Nachhaltigkeitsrisiken entgegenwirken, wird zukünftigen operationellen Risiken vorgebeugt.
Die Begegnung von Nachhaltigkeitsrisiken spielen in der Strategie der Gesellschaft folglich eine wichtige Rolle. Sie sind ein elementarer Bestandteil des Ankaufsprozesses sowie – sukzessive – auch des Portfolio- und Objektmanagements der Gesellschaft. Sowohl im strukturierten Erwerbsprozess als auch im Rahmen der laufenden Objektbewirtschaftung wird die Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken – zunächst mit Fokus auf im Vertrieb befindliche Fondsprodukte – berücksichtigt. Die finalen Entscheidungen über ein Investment oder eine Sanierungsmaßnahme werden direkt von den Entscheidungsträgern der Fachbereiche sowie der Geschäftsführung getroffen. Um validierte Entscheidungen für Investitionen treffen zu können, wurden Nachhaltigkeitsrisiken ebenfalls in das Risikomanagementsystem integriert. Dabei werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht als separate Risikoart betrachtet, sondern werden vielmehr als Faktoren der gängigen Risikoarten gesehen und demnach bewertet. Durch die umfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investment- und Risikomanagementprozess können diese Risiken nachhaltig gesteuert und überwacht werden.
Erläuterung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Ankauf und während der Haltedauer von Vermögensgegenständen
Die Ermittlung etwaiger Nachhaltigkeitsrisiken in jedem einzelnen Schritt des mehrstufigen Investmentprozesses ist Bestandteil der Prüfung im Ankauf. Nachhaltigkeitsrisiken werden auf folgende Art und Weise berücksichtigt:
- Die Gesellschaft prüft potenzielle Investitionen im Rahmen der Sorgfaltsprüfung daraufhin, welche Nachhaltigkeitsfaktoren zu Nachhaltigkeitsrisiken führen könnten.
- Anhand der Bewertung erfolgt die Ableitung potenzieller Risiken.
- Anschließend integriert die Gesellschaft die Einschätzung zu Risiken in den Ankaufsbericht.
Die Gesellschaft berücksichtigt diese Einschätzung bei der Anlageentscheidung.
Nach Erwerb eines Vermögensgegenstandes werden die Nachhaltigkeitsrisiken in operativen Risikomanagementprozessen während der Haltedauer der Vermögensgegenstände regelmäßig überprüft und Maßnahmen entsprechend abgeleitet.
Der Fokus liegt hierbei zunächst auf den zu erwerbenden und im Bestand gehaltenen Vermögensgegenständen der Fonds, die sich derzeit noch im Vertrieb befinden. Nachhaltigkeitsrisiken werden sukzessive auch für Vermögensgegenstände der Fonds erfasst- und bewertet, welche sich nicht mehr in der Vertriebsphase befinden.
Da sich Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedlich stark auf einzelne Vermögensgegenstände, Branchen und Anlageregionen auswirken können, verfolgt die Gesellschaft im Investmentprozess den Ansatz einer möglichst breiten Streuung der Immobilien bzgl. der Mieter/Pächter und der Regionen, um die Auswirkungen eines Eintritts von Nachhaltigkeitsrisiken auf der Portfolioebene zu reduzieren.
Nachhaltigkeitsrisiken können dazu führen, dass Investitionen nicht getätigt werden oder bei der Anlageentscheidung durch bestimmte risikomindernde Maßnahmen angemessen gesteuert werden.
Zusammenfassend besteht die Strategie der Gesellschaft im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken darin, diese umfassend auf den Stufen der Investitions- und laufenden Bewirtschaftungsprozesse zu berücksichtigen, sie mit Hilfe eines hinsichtlich der Mieter/Pächter und der Anlageregionen diversifizierten Portfolios zu reduzieren und gleichzeitig durch Einbindung des Risikomanagements eine laufende Kontrolle und Überprüfung der Nachhaltigkeitsrisiken einer angemessenen Einbeziehung sicherzustellen.
Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Offenlegungsverordnung)
Datum der Erstveröffentlichung: 18. Dezember 2020
Datum der letzten Aktualisierung: 11. September 2024
Version: 3
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Art. 4 der Verordnung 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungsverordnung)
Datum der Erstveröffentlichung: 18. Dezember 2020
Version: 1
Die Vergütungsrichtlinie der Gesellschaft wurde im Einklang und gemäß den Vorgaben des § 37 Abs. 2 KAGB i. V. m. Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU eingerichtet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Sie stellt sicher, dass die Vergütungspolitik mit den Risikoprofilen und Vertragsbedingungen der von ihr verwalteten AIF im Einklang steht und Mitarbeiter nicht ermutigt werden, Risiken einzugehen, die damit unvereinbar sind. Zudem stellt die Gesellschaft auf dieser Grundlage sicher, dass die Vergütungsrichtlinie mit den eigenen Geschäftsstrategien, Zielen, Werten und Interessen und der von ihr verwalteten AIF und Anleger solcher AIF vereinbar ist. Die Vergütungsrichtlinie umfasst zudem Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Alle Mitarbeiter der Gesellschaft erhalten eine fixe und keine variable Vergütung. Die Angemessenheit der Vergütung ergibt sich aus dem Verantwortungsbereich. Sofern Nachhaltigkeitsaspekte relevant sind, werden diese in den Aufgabenbereich integriert.
Mit der Vergütungspolitik berücksichtigt die Gesellschaft, dass keine finanziellen Anreize gesetzt werden, besondere Risiken (inkl. Nachhaltigkeitsrisiken) im Rahmen von Investitionsentscheidungen einzugehen bzw. die Existenz von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen zu vernachlässigen. Ziel der Gesellschaft ist es, im bestmöglichen Interesse des jeweiligen Investmentvermögens zu handeln.