INP Invest GmbH
Regulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die europäische AIFM-Richtlinie ist durch Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) im Juli 2013 in deutsches Recht umgesetzt worden. Investmentvermögen müssen seitdem von einer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten und beaufsichtigten Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) emittiert und aufsichtsrechtlich verwaltet werden.
Die INP-Gruppe hat bereits frühzeitig die Weichen gestellt, um den neuen gesetzlichen Anforderungen an Initiatoren hinsichtlich Transparenz und Fondsmanagement zu begegnen. Ende 2012 wurde die INP Invest GmbH als 100 %-ige Tochtergesellschaft der INP Holding AG gegründet. Im November 2013 hat das Unternehmen die Registrierung gemäß § 44 Abs. 1 KAGB bei der BaFin vollzogen; im Mai 2016 folgte die Erlaubnis als Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß §§ 20, 22 KAGB zur Verwaltung von geschlossenen inländischen Publikums- und Spezial-AIF. Ihr Leistungsspektrum hat die INP Invest GmbH mittlerweile nochmals erweitert: Im Oktober 2018 wurde der Gesellschaft seitens der BaFin die Erlaubnis zur Verwaltung von offenen inländischen Spezial-AIF erteilt.
Die INP Invest GmbH trägt die aufsichtsrechtliche Verantwortung für alle nach den KAGB-Regularien initiierten Alternativen Investmentfonds (AIF) der INP. Zum Leistungsspektrum zählen insbesondere das Portfolio- und Risikomanagement. Das Portfoliomanagement umfasst im Wesentlichen die Analyse und Auswahl der Investitionsobjekte, die Konzeption, das Liquiditätsmanagement sowie das Führen des operativen Geschäftsbetriebs der verwalteten AIF. Das Risikomanagement beinhaltet insbesondere die Identifizierung, Steuerung und Überwachung von Risiken und möglichen Interessenkonflikten. Ergänzend zur Geschäftsführung besteht ein Aufsichtsrat, der die Tätigkeiten der KVG überwacht.
Beschwerdemanagement
Die INP Invest GmbH als aufsichtsrechtlich Verantwortliche hat geeignete Verfahren und Vorkehrungen zum ordnungsgemäßen Umgang mit Kundenbeschwerden für die INP-Gruppe eingerichtet. Die Verfahren zum Umgang mit Kundenbeschwerden hat INP in einer Richtlinie aufgenommen.
Jeder Kundenbeschwerde misst die INP eine große Bedeutung bei und bearbeitet Beschwerden in einem angemessenen Zeitrahmen mit großer Sorgfalt, Transparenz und Objektivität.
Das Einlegen einer Beschwerde ist kostenfrei. Die Kunden haben unter Wahrung von Vertraulichkeit und Datenschutz verschiedene Möglichkeiten, ihre Beschwerde an uns zu richten:
- telefonisch jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr über die Telefonnummer 040 / 441 400 90
- per Fax über die Faxnummer 040 / 441 400 9200
- per E-Mail an info (at) inp-gruppe.de
- postalisch an:
INP Holding AG
- Beschwerdemanagement -
Reeperbahn 1
20359 Hamburg
Nach Eingang der Beschwerde bei der INP erhält der Kunde innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Eingangsbestätigung oder Rückmeldung.
Der Kunde erhält spätestens einen Monat nach Einreichen der Beschwerde eine Rückmeldung zur eingereichten Beschwerde.